Abgrabungsunternehmen
Im Vorfeld Ihrer Abgrabung wird im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens bzw. der UVP geprüft, ob mit Archäologie auf dem Planareal zu rechnen ist. Daraus ergeben sich zwei mögliche Auflagen bei folgendem Sachstand:
1-Das geplante Abgrabungsareal ist bisher noch nicht archäologisch erfasst
In diesem Fall ist die Auflage einer qualifizierten archäologischen Prospektion, einer sog. „Ersterfassung“, sehr wahrscheinlich.
Diese Vorgehensweise dient dazu, mit möglichst wenig Aufwand eine erste Übersicht über das archäologische Potential einer Fläche zu erhalten. AbisZ-Archäologie verfügt hier über langjährige praktische und planerische Erfahrung! Mit diesem Verfahren sind geringe Bodeneingriffe und relativ geringe finanzielle Kosten verbunden. Ziel dieser Untersuchungen ist es, der archäologischen Substanz so wenig wie möglich zu schaden und dem Bauherren bzw. Verursacher die Möglichkeit zu einer Umplanung zu geben (zur detaillierten Vorgehensweise siehe „Qualifizierte archäologische Prospektion“)
2-Im Umfeld des Geländes oder auf dem Gelände selbst ist die Existenz archäologischer Hinterlassenschaften bekannt
2-1 Da grundsätzlich mit Archäologie auf Ihrem Planareal zu rechnen ist, steht nunmehr die Frage aus, in wie weit sich die Fundplätze innerhalb des abzugrabenen Gebietes ausdehnen. Dies muss im Rahmen unserer Untersuchung abschließend geklärt werden und die Fundplätze müssen qualifiziert dokumentiert und ausgegraben werden. Es wird eine archäologische, flächige Sachverhaltsermittlung (siehe Kapitel „Sachverhaltsermittlung“) beauflagt werden. AbisZ-Archäologie geht auch hier umsichtig vor vor und hält sich streng an die individuellen Bedürfnisse des jeweiligen Projektes! Bei dieser Methode werden wir ein Sondageraster über das Gelände legen und zunächst einige Sondagen (Suchschnitte) öffnen. So können wir schon in Ausschnitten evtl. eine erste Aussage treffen über die Ausdehnung eines Fundplatzes. Sollten in den Sondagen archäologische Befunde vorgefunden werden, wird das Sondageraster vervollständigt und die zwischenliegenden Sondagen werden ebenfalls geöffnet. Am Ende wird der zuvor schon durch das erste Raster festgelegte Bereich flächig ausgegraben sein.
2-2 Wenn durch eine qualifizierte archäologische Prospektion, die im Vorfeld der jetzt notwendigen Untersuchungen schon stattgefunden hatte, bereits archäologische Befunde dokumentiert worden waren, werden die bekannten Punkte als Ausgangspunkt für weitere Untersuchungen sein. Wir planen dann in diesem Bereich ein Sondageraster. Als Ausgangspunkt dient der letzte archäologische Befund. Wir erweitern unser Sondagenetz solange, bis rund um den letzten relevanten archäologischen Befund keine weitere Archäologie festgestelllt wird.
Hinweise zum Abraum:
Grundsätzlich gilt für Untersuchungen umfangreicherer Größenordnung, dass wir linear und strukturiert vorgehen. Alle Sondagen liegen gleichförmig orientiert nebeneinander, so dass wir letztendlich ebenfalls flächig, Sondage für Sondage, in dem Areal vorgehen. Die entstanden Mieten (in der Regel Humus- und Mischbodenmieten) werden sauber und getrennt abgelegt und können schnell und effektiv abgefahren werden.
(Landschafts-) Planungsbüros, Entwicklungsgesellschaften
Weit im Vorfeld einer geplanten Abgrabung oder auch Wohngebietsentwicklung geraten Sie in Kontakt mit der UVP. Diese beinhaltet ebenfalls das Thema Archäologie.
1-Gutachten
AbisZ-Archäologie bietet ebenfalls, unabhängig einer folgenden Ausgrabung, eine detaillierte Archivrecherche in Bonn im LVR-ABR an. Wir können Ihnen so einen Bericht über den aktuellen Kenntnisstand der archäologischen Archivlage erstellen und darüber hinaus auch gutachterlich tätig werden. Wir arbeiten ebenfalls mit Bodenkundlern und Geoarchäologen zusammen. Daher werden Sie auch fächerübergreifend informiert.
2-Maßnahmen
Im Vorfeld von Abgrabungen werden entweder, je nach Kenntnisstand über das Gelände aus archäologischer Sicht, eine Ersterfassung (Qualifizierte archäologische Prospektion) oder eine vollflächige Sachverhaltsermittlung beauflagt (siehe entsprechende Kapitel). AbisZ-Archäologie unterstützt Sie gerne bei allen Planungen rund um das Thema Archäologie, bei der Kommunikation mit den zuständigen Behörden und auch bei den folgenden Untersuchungen. Unter Einhaltung der Richtlinien des LVR-ABR wird AbisZ-Archäologie die Vorgehensweisen individuell auf die Bedürfnisse des Geländes und die Archivlagen anpassen. Auch Archivrecherchen übernehmen wir gerne für Sie und erstellen Ihnen ein Konzept, welches den bisherigen archäologischen Kenntnisstand, eine Planung zur weiteren Vorgehensweise und detaillierte Schilderungen einer archäologischen Untersuchung auf dem Gelände enthält.
Landwirte
Archäologische Untersuchungen auf Ihren Ackerflächen
Ihr Ackerland bzw. die Flächen, die Sie bewirtschaften, liegen im Bereich eines Erschließungsgebietes oder im Bereich einer bestehenden Kiesgrube, welche ihre Abgrabung erweitern möchte. Ob sich das Gelände als Erschließungsgebiet oder Abgrabungsareal eignet wird im Vorfeld geprüft. Wie bei jedem Bauvorhaben werden dabei bestimmte ökologische und kulturelle Aspekte im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) untersucht. Auch die Archäologie stellt einen solchen kulturellen Aspekt dar und betrifft öffentliches Interesse.
Es gibt unterschiedliche Arten von archäologischen Untersuchungen. Weit im Vorfeld eines Vorhabens wird meist eine sog. „Prospektion“ durchgeführt. Sie hat das Ziel, mit möglichst geringem Aufwand für Finanzen und Umwelt einen ersten Überblick über Art und Umfang der Archäologie zu erhalten. Eine Prospektion gliedert sich in drei Arbeitsschritte, die aufeinander aufbauen. Damit ergibt sich die Möglichkeit die nachfolgenden Arbeitsschritte, je nach Ergebnis, bereits einsparen oder kostengünstiger planen zu können. Alle Untersuchungen werden nach Möglichkeit mit Rücksicht auf die Fruchtfolgen/ Erntezeiträume durchgeführt.
Die drei Arbeitsschritte
1.Geologische Sondagen
Hier werden zunächst mit dem Minibagger kleine Sichtfenster, ca. 2,00 Meter groß und 1,00 Meter tief, angelegt. Es wird der Bodenaufbau durch einen Geologen geprüft. Danach entscheidet sich, ob eine archäologische Begehung durchgeführt werden kann.
- Archäologische Begehung
Die Ackerflächen werden von unseren Mitarbeitern systematisch auf Fundmaterial abgesucht. Ziel ist es, anhand von hochgepflügtem Fundmaterial Bereiche einzugrenzen, in denen mit archäologischen Befunden zu rechnen ist.
- Archäologische Sondagen
Wenn Fundkonzentrationen gebildet werden konnten werden diese Bereiche mit schmalen Suchschnitten durchzogen. Sie sind 2 bis 3,50 Meter breit und 50 bis 100 Meter lang. Dafür werden zunächst der Humus und dann der Mischboden abgezogen, welche dann getrennt gelagert werden. Die Böden werden später auch wieder getrennt eingebracht. Dabei achten wir darauf, dass dies nicht bei extremer Nässe geschehen muss. In dem ungestörten Lehmboden befinden sich dann die archäologischen Befunde. Nachdem die ersten Suchschnitte angelegt wurden um überhaupt festzustellen, ob mit Befunden zu rechnen ist, wird das Schnittmuster erweitert, um nun die Ausdehnung der Fundstelle eingrenzen zu können.
Damit ist das Programm der Prospektion abgeschlossen. Sollte sich der Bauherr/ das Abgrabungsunternehmen entscheiden, das Gelände trotz archäologischer Fundstellen in Anspruch zu nehmen, wird es entweder zu einer archäologischen Sachverhaltsermittlung oder zu einer flächigen archäologischen Ausgrabungen kommen. Ziel hierbei wird es sein, die Archäologie fachlich korrekt im Zuge weiterer Untersuchungen von dem Gelände zu entfernen. Das nun bekannte Befundareal wird erweitert, bis befundleere Areale angetroffen werden.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung- gerne können wir auch bei einem Ortstermin unsere Vorgehensweise erläutern und natürlich Sie sind jederzeit herzlich eingeladen, uns bei unseren Untersuchungen über die Schulter zu schauen.
Städte und Kommunen
Innerstädtisch sollen Plätze umgestaltet, Kanaltrassen verlegt oder Straßenzüge erneuert werden?
1-Innenstadtmaßnahmen
Mein Team und ich besitzen langjährige Erfahrung bzgl. baubegleitender Maßnahmen. Grundsätzlich gilt hier zu Ihrem Verständnis, dass wir niemals eine „Forschungsgrabung“ betreiben werden. Auch hier gilt das Verursacherprinzip nach §29 Abs.1 des DSchG NRW. Wir beobachten lediglich die laufenden Maßnahmen und schreiten ein, sollten ungestörte, archäologisch relevante Bereiche aufgedeckt werden. Nur diese werden dann von uns, im Rahmen Ihrer Planungen (Ausdehnung, Tiefe) dokumentiert. Sollten Sie in einem beauflagten Bereich Arbeiten durchführen wollen so garantiert Ihnen unsere Anwesenheit letztendlich die Möglichkeit, dort tätig zu werden.
Für AbisZ-Archäologie gibt Ihnen hierzu ein Versprechen: Bei solchen Maßnahmen ist die enge Zusammenarbeit, die Kommunikation und Praxis beinhaltet, mit der bauausführenden Firma vor Ort absolut grundlegend. Dazu kommt das gegenseitige Verständnis für das andere, fachfremde Gewerk. Gute Absprachen garantieren Ihnen einen optimalen Einsatz unseres Teams und wirken sich natürlich auch kostensparend aus.
2-Erschließungsmaßnahmen
siehe (Landschafts-) Planungsbüros und Entwicklungsgesellschaften
Straßenbau
z.B. Errichtung von Umgehungsstraßen
(in Bearbeitung)
Bau- und Kulturdenkmäler
Archäologische Untersuchungen und Begleitung
von Renovierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
in und an gesetzlich geschützter Bausubstanz.
(in Bearbeitung)
Energieversorger
Die Energieversorgung in Deutschland bringt umfassende Baumaßnahmen mit sich und setzt eine umfangreiche Planung weit im Vorfeld voraus. Oft handelt es sich um lineare Trassenprojekte im Fall der Gas- Wasser- und Stromversorgung. Bei dem Bau von Windkraftanlagen werden ebenfalls große Areale benötigt, die, wiederum punktuell aber dennoch flächendeckend, in Anspruch genommen werden.
Schon im Vorfeld der eigentlichen Baumaßnahme kann AbisZ- Archäologie Sie bei Ihren Vorhaben unterstützen. Im Rahmen der UVP werden möglicherweise archäologische Verdachtsflächen unmittelbar in Trassenbereichen oder dem geplanten Windkraftpark ausgewiesen. Durch eine Archivrecherche können wir den ungefähren Rahmen der möglichen archäologischen Untersuchungen ermitteln. Wir erstellen Ihnen ebenfalls ein Konzept zur Vorgehensweise im Feld und beantragen in Ihrem Namen damit die Grabungsgenehmigung nach §15 DSchG NRW.
Von einer qualifizierten archäologischen Prospektion, einer Sachverhaltsermittlung bis hin zu einer Baubegleitung können wir Sie bei Ihrer Genehmigungsplanung unterstützen. Wir liefern Ihnen zuverlässige Ergebnisse und Stellungsnahmen, welche Sie schnell in Ihre Planungen mit einfließen lassen können.
Auch im Vorfeld unserer Untersuchungen übernehmen wir gerne selbst die Kontaktaufnahme zu Eigentümern und nehmen Ihnen hierbei Arbeit in puncto Koordination ab. Bei den baubegleitenden Maßnahmen ist eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den anderen Gewerken nicht nur aus menschlicher Sicht selbstverständlich; auch wir wünschen unseren Auftraggebern, dass sie ihr Vorhaben reibungslos realisieren können.
Private Bauunternehmen
Sie möchten ein Einfamilienhaus oder Vergleichbares errichten und sind selbst Bauherr/in oder Investor/in? Was bzgl. archäologischer Notwendigkeiten auf Sie zukommt erläutern wir Ihnen gerne:
1-Im Vorfeld……
Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wird geprüft, in wie weit Ihr Bauvorhaben beispielsweise mit Dingen des Umweltschutzes oder dem öffentlichen Interesse kollidiert. Dazu gehören im allgemeinen auch z.B. belastete Böden oder der (Boden-) Denkmalschutz.
Sollte der Verdacht bestehen, dass auf Ihrem Gelände mit archäologischen Hinterlassenschaften zu rechnen ist, wird Ihr Vorhaben von der Unteren Denkmalbehörde Ihrer Stadt oder Gemeinde an das Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland (LVR-ABR) in Bonn herangetragen. Das ABR wird, je nach Umfang der zu erwartenden archäologischen Substanz, eine archäologische Untersuchung im Vorfeld der Bautätigkeit oder auch eine archäologische Baubegleitung derselben fordern.
Zunächst muss eine Genehmigung nach §15 DSchG NRW im Vorfeld beantragt werden. Mit dieser ist generell eine Baumaßnahme genehmigt. Dies gilt für Areale mit bekannten sowie auch vermuteten archäologischen Bodendenkmälern.
Zusätzlich bedarf es einer Grabungserlaubnis nach §15 DSchG NRW .
AbisZ-Archäologie übernimmt dies für Sie. Dies bedeutet, dass Sie, unter Auflagen, auch in den Boden eingreifen dürfen. Die Auflagen beinhalten jedoch noch weitaus mehr:
-Ihr „Eingreifen“ in den Boden darf nur unter archäologischer Aufsicht erfolgen.
-Das archäologische Fachpersonal muss nach den Vorgaben des ABR zunächst ein Konzept zur wissenschaftlichen Vorgehensweise im Feld erstellen, im Feld/ Bauareal arbeiten, dokumentieren, auswerten und anschließend die Unterlagen und das Fundmaterial dem ABR übergeben. Wie diese Vorgaben/ Standards aussehen können Sie den Richtlinien des ABR unter www.landesarchaeologen.de entnehmen.
-Das Konzept zur wissenschaftlichen Vorgehensweise (Antrag auf Grabungsgenehmigung) wird von unserer Firma erstellt sowie bei der Oberen Denkmalbehörde eingereicht und wird individuell an Ihr Vorhaben angepasst sein. Die Obere Denkmalbehörde wird sich mit dem Amt für Bodendenkmalpflege in Verbindung setzen. Dieses kann dann das Benehmen herstellen bzw. das Konzept bewilligen.
– Mit der Übernahme der Gebühren für die Grabungsgenehmigung gemäß §15 DSchG NW verpflichten Sie sich, die o.g. Richtlinien einzuhalten.
2- Im Feld selbst….
-Je nach Umfang der zu erwartenden archäologischen Substanz werden wir Ihnen vom ersten Tag an mit einem Team zu Seite stehen, welches bzgl. der Personalstärke angepasst ist.
-Wir werden die Baggerarbeiten beobachten und bei Auffinden von relevanten archäologischen Befunden lenken.
-Sollten archäologische Befunde auftreten werden wir diese nach den Richtlinien bearbeiten und dokumentieren. Dabei ist es für Sie und uns sehr wichtig, dass die laufenden Bauarbeiten so wenig wie möglich behindert werden. Um dies zu erreichen ist Verständnis und Organisation für uns grundlegend.
AbisZ-Archäologie wird stets eng mit den entsprechenden Baufirmen zusammenarbeiten und unsere Arbeiten koordinieren.
-Innerhalb Ihrer Baugrube werden die archäologischen Befunde abschließend sukzessive dokumentiert und entfernt; zum Schluss folgt, wenn vorhanden, die Dokumentation der Baugrubenprofile.
-sollten schützenswerte und besonders gut erhaltene Befunde auftreten, muss die weitere Vorgehensweise mit dem LVR-ABR-Bonn besprochen werden. Wir organisieren mit Ihnen und dem LVR-ABR einen gemeinsamen Ortstermin. Je nach Erhaltungswürdigkeit kann es (selten) vorkommen, dass archäologische Befunde in das Bauvorhaben eingeplant werden müssen.
-Das LVR-ABR wird während der laufenden Untersuchungen in regelmäßigen Abständen auf der Ausgrabung erscheinen und diese bzw. die Arbeiten bewerten. Generell gestalten wir unsere Arbeiten und deren Kostenverlauf ganz transparent für Sie; durch das ABR erhalten Sie jedoch auch zusätzlich eine Kontrolle über die Qualität unserer Arbeiten.
TIPP: Sie haben natürlich auch die Möglichkeit, uns im Vorfeld der eigentlichen Bauarbeiten zu beauftragen! Auch wir können Ihnen mit großem Gerät zur Seite stehen und stellen Ihnen im Zuge unserer Arbeiten die Baugrube nahezu her. Diese Vorgehensweise ist erfahrungsgemäß kostengünstiger.