Gutachten & Expertisen
Um eine schnelle Beurteilung der Planfläche aus archäologischer Sicht zu erhalten, ist es möglich, im Vorfeld jeglicher Grabungs-maßnahmen (s. u.) ein Gutachten in Auftrag zu geben. Dieses wird durch uns bei Bedarf sehr zeitnah erstellt und verkürzt durch die bereits erfolgte Recherche mögliche Amtswege. Wir ermitteln, ob Sie auf Ihrem Plangebiet mit Archäologie zu rechnen haben. Dies beinhaltet auch die Art und Zeitstellung vorhandener Fundplätze im Einzugsgebiet und damit eine erste Einschätzung des zu erwartenden Umfangs der nachfolgenden Untersuchungen.
Konzepterstellung
Um eine Grabungserlaubnis nach §15 DSchG NW der Oberen Denkmalbehörde zu beantragen, bedarf es u.a. eines wissenschaftlichen Grabungskonzeptes. Dieses erstellen wir Ihnen unmittelbar nach der Beauftragung. Es beinhaltet eine Recherche im Ortsarchiv zur ersten Beurteilung einer Fläche und informiert über die geplante Vorgehensweise im Feld. Nachdem das Benehmen zwischen dem LVR-ABR (Amt für Boden-denkmalpflege im Rheinland) und der Oberen Denkmalbehörde hergestellt wurde, erfolgt die Erteilung der Grabungserlaubnis. Das Konzept und der Antrag auf Grabungserlaubnis sind die Voraussetzung für alle weiteren Arbeiten.
Archäobotanische Analysen
Immer wieder werden im Zuge archäologischer und nicht-archäologischer Grabungen Pflanzenreste geborgen, die Zeugnis über die Umweltgeschichte eines Ortes ablegen können. Dank neuester Technik und der Expertise unseres Teams können wir organisches Pflanzenmaterial nach den aktuellen wissenschaftlichen Standards bestimmen. Wir beraten Sie gerne vor Ort und legen entsprechende Befunde fachgerecht frei, sodass wir sie dokumentieren, bergen und beproben können.
Sachverhaltsermittlung
Bei einer Sachverhaltsermittlung soll festgestellt werden, ob mit archäologischen Befunden auf dem zu bebauenden Gebiet zu rechnen ist oder in welchem Zustand sich bereits bekannte Fundstellen befinden. In der Regel wird das Planareal mit einer oder mehreren Sondagen (Suchschnitten) durchzogen. Hierbei gilt es, die Art, Zeitstellung, Erhaltung und Ausdehnung eines Fundplatzes, wenn vorhanden, festzustellen. In den Bereichen, in denen archäologische Befunde vorkommen, kann es zu Erweiterungen der Sondage- flächen kommen. Exemplarisch sollen aussagekräftige Befunde vollständig untersucht werden.
Prospektion (Survey)
Eine Prospektion ist eine erste Sichtung, um das archäologische Potential einer Fläche zu beurteilen. Dies hilft den Auftraggebern bei der weiteren Kalkulation und Vorgehensweise. Diese Untersuchung beinhaltet die Begehung einer Fläche und das Orten, Absammeln und Einmessen von archäologisch relevanten Funden. Diese werden i.d.R. durch das Pflügen an die Oberfläche gebracht.
Dies ist der erste Schritt zur Ermittlung von Konfliktbereichen. In diesen Bereichen werden im zweiten Schritt archäologische Sondagen angelegt, um die Existenz, Art sowie den Erhaltungszustand der archäologischen Substanz zu ermitteln. Mit dieser minimal invasiven Vorgehensweise kann besonders im Vorfeld von Abgrabungen und anderen Großprojekten kostensparend und mit Rücksicht auf die Archäologie gearbeitet werden. Die Prospektion beinhaltet immer die Option der Erhaltung.
Baubegleitung
Hier werden laufende Arbeiten (z.B. Unterfangungen, Abrissarbeiten, Straßen- und Kanalbaumaßnahmen, etc.) archäologisch begleitet. Sollten archäologische Befunde auftauchen, werden sie schnellstmöglich dokumentiert. Oberstes Gebot ist es, die aktuelle Maßnahme so wenig wie möglich zu behindern. Der Umfang der archäologischen Arbeiten wird durch die Eingriffe der Bauarbeiten vorgegeben; d.h., es wird nur das untersucht und dokumentiert, was durch die Bautätigkeit gefährdet wird.
Ausgrabung
Ausgrabungen bedeuten die vollflächige Untersuchung eines Areals. Die Vorgehensweise ist durch Richtlinien, die das jeweilige Bundesland festsetzt, vorgeschrieben und standardisiert. Die Feldarbeiten werden im regelmäßigen Turnus durch das Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland kontrolliert. Nach Abschluss der Untersuchungen wird das Areal befundfrei sein und die geplante Baumaßnahme kann i.d.R. ohne weitere Verzögerungen beginnen. Eine gute Organisation und Kooperation ist unser oberstes Gebot!